Zum Inhalt springen

: Berlichingenstraße 12 – Gewinnmaximierung auf Kosten wohnungsloser Menschen

Seema Mehta/Fraktion

Zu dem heutigen Urteil des Landgerichts Berlin, dass die BewohnerInnen der Obdachlosenunterkunft in der Berlichingenstraße 12 das Gebäude räumen müssen, erklärt TAYLAN KURT, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte:

„Es ist beschämend, wie der Eigentümer des Hauses Berlichingenstraße 12 in den vergangenen Monaten alles unternommen hat, um die BewohnerInnen mit allen Mitteln loszuwerden. Dass im Dezember einer Firma der Zutritt zur Reparatur der Heizung verweigert wurde, ist nur ein Beispiel dafür. Das Urteil des Landgerichts wirkt in diesem Zusammenhang wie ein Brandbeschleuniger in einem immer profitorientierteren Wohnungsmarkt in Moabit, dem die bisher von Obdachlosigkeit bedrohten BewohnerInnen nun als erste zum Opfer fallen.“

Das Übergangswohnheim für Obdachlose in der Berlichingenstraße 12 steht für mehr als nur diesen Standort. Es steht für alle vergleichbaren Obdachlosenunterkünfte in Berlin, deren EigentümerInnen einen „Optimierungsbedarf“ bezüglich ihrer Einnahmen sehen. „Wir erwarten vom Sozialamt die sofortige Unterbringung der BewohnerInnen in alternativen Unterkünften. Niemand darf auf der Straße landen,“ sagt TAYLAN KURT.

Die Auseinandersetzung und Diskussionen zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Berlichingenstraße 12 hat auch gezeigt, wie solidarisch die Moabiterinnen und Moabiter gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel und zivilgesellschaftlichen Initiativen über Monate für den Verbleib der BewohnerInnen gekämpft haben. Unsere Fraktion dankt allen für ihr unermüdliches Engagement!