Bericht aus der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 21.03.2019
Dezentrale Standorte für den Ordnungsdienst des Bezirks verhindern lange Fahrtzeiten zwischen Dienstelle und Arbeitsort. Die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen in Moabit und Wedding bestärken die Notwendigkeit eines dezentralen Ordnungsdiensts für den Bezirk. Die BVV Mitte beschließt daher den bündnisgrünen Antrag, der das Bezirksamt auffordert, konkrete Standortüberlegungen vorzulegen.
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschließt zudem den fraktionsübergreifenden Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE zum Chancengeber Bezirksamt. Das Bezirksamt soll ein diversitätsorientiertes Personalgewinnungskonzept entwickeln. Hierbei soll sich der Bezirk in seiner Rolle als Arbeitgeber gezielt um junge Menschen aus schwierigen sozialen Lagen, mit Migrationshintergrund bzw. fehlendem beruflichen Netzwerk bemühen.
Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet die BVV eine gemeinsame Entschließung mit der SPD und DIE LINKE zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements bei der Wahl zur Stadtteilvertretung Turmstraße. Am 12. März traten über 550 Moabiter*innen aktiv für Vielfalt und gegen Rassismus, Antisemitismus und andere menschenverachtende Ideologien ein.
Die große Anfrage unserer Fraktion zur Weiterentwicklung der bezirklichen Infrastruktur sozialer Angebote in der Schmidstraße 6 beantwortet der zuständige Bezirksstadtrat Ephraim Gothe wie folgt: Das Grundstück wurde an einen privaten Investor verkauft, der vorsieht verschiedene Nutzungsräume zu verbinden; so sollen etwa 60-80 neue Wohnungen und eine Kita mit 60 neuen Plätzen entstehen. Die langfristige Sicherung dieser Vorhaben durch einen städtebaulichen Vertrag ist jedoch noch ungeklärt.
Die mündliche Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wohnungslosigkeit trotz Arbeit, beantwortet der zuständige Stadtrat Ephraim Gothe mit dem Verweis darauf, dass dem Bezirksamt keine statistisch belastbaren Zahlen zu wohnungslosen Menschen vorliegen, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das gleiche gilt für die abgefragten Gruppen der Alleinerziehenden mit Kind, alleinstehenden Männern und Familien mit mehr als drei Kindern.