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: Durch Unternehmen die Allgemeinheit gesperrte Kitaplätze, Infrastruktur in die Höhe bauen, das 400.000 Euro-Erbe, Gebührenordnung anpassen

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Grüne Themen in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 20. September 2018

Durch Unternehmen die Allgemeinheit gesperrte Kitaplätze, Infrastruktur in die Höhe bauen, das 400.000 Euro-Erbe, Gebührenordnung anpassen – Grüne Themen in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 20. September 2018

Im März 2018 haben wir beim Bezirksamt nachgefragt, ob die Reservierung öffentlich geförderter Kitaplätze durch Unternehmen zulässig sei. Die Senatsverwaltung für Jugend betrachtet diese Praxis als rechtmäßig; diese Einschätzung teilt unsere Fraktion nicht. In einem Antrag ersuchen wir vom Bezirksamt, die Prüfung durch den Landesrechnungshof zu erbitten, ob Unternehmen sogenannte Belegplätze in Kitas nutzen dürfen, wenn diese Plätze mit einem Kitagutschein finanziert werden.

Raum in Berlin und insbesondere in Mitte ist kostbar. Unsere Fraktion möchte die Potentiale des Soziales Infrastrukturkonzepts erweitern, indem Bestandsimmobilien des Bezirks für soziale Nutzung auch in die Höhe gedacht werden und somit Gebäudeflächen von über 200 qm durch Anbau oder Aufstockung erreicht werden. In einem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf, vorrangig Bezirksregionen zu untersuchen, in denen der Bedarf an sozialer Infrastruktur (insbesondere Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen) nach derzeitiger Prognose bis 2030 am wenigsten gedeckt ist.

Der Bezirk Mitte hat 400.000 Euro geerbt, die zweckgebunden ausgegeben werden sollen. In einem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf, die BVV an der Verwendung zu beteiligen und darzulegen, ob und wie eine Jugendschuldnerberatung sowie eine zweite SozialarbeiterInnenstelle bei Evas Haltestelle aus der Erbsumme mit finanziert werden kann.

Der Berliner Senat vertritt die Auffassung, dass es rechtlich zulässig wäre, das Ausstellen von Pflicht-Dokumenten für Personen mit niedrigem Einkommen gebührenfrei vorzunehmen. Bislang muss aber jede betroffene Person einen individuellen Antrag auf Befreiung stellen. In einem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf, diesen Gebührenerlass generell einzusetzen und sich beim Senat für eine Änderung der Gebührenordnung in diesem Sinne einzusetzen.

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>> Antrag: Anwendung des Vorkaufsrechtes bzw. der Abwendungserklärung in Milieuschutzgebieten nach dem Münchener Modell

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