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: Kein Ausspielen der Krankenheilwohnung für Obdachlose gegen die Räume für das Gesundheitsamt Mitte durch die BIM

Zum 01.07.2019 wird das Gesundheitsamt Mitte seinen neuen Standort in der Turmstraße 21 beziehen. Allerdings müsste die ebenfalls in der Turmstraße 21 untergebrachte senatsfinanzierte Krankenheilwohnung für obdachlose Menschen ihre Räumlichkeiten hierdurch halbieren. Das Angebot der Krankenheilwohnung wäre dann nicht mehr vollumfänglich und kostendeckend arbeitsfähig. Zugleich muss auch das Gesundheitsamt Mitte seinen Raumbedarf für das bezirkliche Angebot rund um die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen decken.

Zu dem sich anbahnenden räumlichen Konflikt sagt TAYLAN KURT, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte: „Die BIM spielt zwei so wichtige Einrichtungen für das Land Berlin und den Bezirk Mitte gegeneinander aus. Durch die räumliche Doppelbelegung der Turmstraße werden Konkurrenzen geschaffen, die gegen das sozialpolitische Selbstverständnis meiner Fraktion sprechen. Ebenso wurde das Bezirksamt von der BIM nie über diese Raumkonkurrenzen informiert und so hinters Licht geführt. Es ist Aufgabe der BIM, die im Auftrag des Landes Berlin agieren soll, ausreichende Räumlichkeiten für die Einrichtungen des Landes und der Bezirke Berlins zur Verfügung zu stellen. “

Nach Schätzungen von Wohlfahrtsverbänden leben mehrere tausend Menschen in Berlin auf der Straße. Genauere Zahlen können nicht verifiziert werden. Der Bezirk Mitte sowie die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung arbeitet schon lange daran, die Lebensbedingungen für Obdachlose zu verbessern. Die Einrichtung einer Krankenheilwohnung ist daher eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der medizinischen Versorgung.

Unsere Fraktion stellt in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am Donnerstag, dem 21.03.2019, einen Antrag. Darin fordern wir das Bezirksamt auf, sich gegenüber der BIM für die ausreichende Bereitstellung an Räumlichkeiten für den vollumfänglichen Betrieb der Krankenheilwohnung einzusetzen.