Stadtplanung muss zukunftsweisend sein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte fordert, dass das Berliner Mobilitätsgesetz in laufende Planungen einbezogen wird. So wird die Sicherheit für Radfahrende erhöht und es werden keine Gelder für überholte Planungen verschwendet.
[caption id="c118452-attachment_10455" align="alignleft" width="150"] Foto: Sophie Bengelsdorf[/caption]
Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher JOHANNES SCHNEIDER: „Neue Radverkehrsanlagen sind ab sofort so zu planen und anzulegen, dass Radfahrende sich sicher überholen können und ein unzulässiges Befahren und Halten von Kraftfahrzeugen auf den Radverkehrsanlagen unterbleibt. Konkret sollen die neuen Maßgaben bei der sich in der Planungsphase befindlichen Umgestaltung der Müllerstraße berücksichtig werden.“
Hintergrund:
Im Bezirk Mitte befinden sich viele Radverkehrsanlagen in Planung. Darüber hinaus konnte in einigen Fällen für bereits geplante Radverkehrsmaßnahmen noch keine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden. In beiden Fällen soll die Möglichkeit genutzt werden, die sich in voraussichtlich kurzer Zeit ergebenden Änderungen durch das Mobilitätsgesetz des Landes Berlin zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen von Interesse, die zukünftig so gestaltet werden sollen, dass ein Befahren oder Halten von Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist. Durch diese Maßnahmen wird die Benutzung der Radverkehrsanlagen nicht nur deutlich attraktiver, sondern auch die Sicherheit der Radfahrenden wird erheblich gesteigert, da nicht geschützte Radanlagen häufig regelwidrig durch Pkw blockiert werden.