Ab dem 22. November wird der Kfz-Verkehr auf dem bisher für den motorisierten Individualverkehr gesperrten Teil der Friedrichstraße zurückkehren. Das ist kein guter Tag für die Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Arbeitnehmer*innen. Für uns hat die dauerhafte und rechtssichere Verkehrsberuhigung in der Friedrichstraße sowie in der Charlottenstraße höchste Priorität. Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BVV Mitte begrüßen und unterstützen deshalb das Gesamtkonzept, die Friedrichstraße zur Fußgängerzone und die Charlottenstraße gemäß dem Berliner Radverkehrsplan zu einer radfreundlichen Straße umzugestalten. Um diese Ziele rechtssicher zu erreichen, wird voraussichtlich ab dem 22. November vorübergehend wieder Kfz-Verkehr in die Friedrichstraße zurückkehren müssen. Die Straßenverkehrsordnung halten wir für grundsätzlich reformbedürftig, denn sie macht es kommunalen Verwaltungen durch großen bürokratischen Aufwand, hohen Begründungshürden und erheblichen Personalaufwand extrem kompliziert, den Auto-Verkehr durch Anordnungen zu reduzieren oder gänzlich in Straßenabschnitten auszuschließen. Wir fordern den Bundesminister für Digitales und Verkehr auf, zügig einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem den Kommunen mehr „Beinfreiheit“ in ihrer Verkehrsgestaltung zugestanden wird. Die Ampel-Koalition hat einen Arbeitsauftrag, vereinbart im Koalitionsvertrag, den sie zügig angehen muss.